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Ihre Handwerkskammer Trier | |
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| | | | Lehrling durch die Prüfung gefallen? - Antrag auf Verlängerung der Lehrzeit | Ist Ihr Azubi durch die Prüfung gefallen, hat er/sie das Recht auf eine Verlängerung der Ausbildungszeit um mindestens ein halbes Jahr bis zur nächsten Prüfung. Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern, benötigen wir einen Antrag, den der Betrieb und der Lehrling unterschreiben muss.
Ebenso müssen die Originalverträge (1x Betrieb, 1x Lehrling) sowie der Bescheid über die nicht bestandene Prüfung in Kopie zugefügt werden.
Hier geht´s zum Antrag.
Rückfragen beantworte ich Ihnen gerne.
Ihre Ansprechpartnerin: Diana Hennen, Tel.: 0651 207-444, E-Mail: dhennen@hwk-trier.de
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| | | | Umsetzungshilfen für die ab 02.08.2021 neu geordneten Elektroberufe | Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Umsetzungshilfen für die jüngst modernisierten Ausbildungsberufe in den elektro- und informationstechnischen Handwerken veröffentlicht hat. Mit seiner Publikationsreihe „Ausbildung gestalten“ richtet sich das BIBB an Ausbildungspersonal und Berufsschullehrkräftesowie an Mitglieder von Gesellenprüfungsausschüssen in den vier Ausbildungsberufen, die das Elektrohandwerk zum bevorstehenden Beginn des neuen Ausbildungsjahres
anbietet. Die Schriftenreihe zur Umsetzung der modernisierten Ausbildung im Elektrobereich finden Sie hier.
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| | | | Berufsbegleitender und -bezogener Sprachkurs für Auszubildende ab September 2021 | Die Euro-Schulen Trier bieten ab dem 06.09.2021 einen Berufssprachkurs für Auszubildende an. Dieser ist kostenlos und findet je nach Ausgangs-Sprachniveau in 400 - 500 Studen statt. Es wird nach erfolgreichem Abschluss das Sprachniveau B2 bescheinigt.
Sollte Ihr Azubi dafür in Frage kommen, so kann sich dieser hier anmelden:
Hier geht´s zur Anmeldung
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| Sie sind mit folgender E-Mail-Adresse für den Ausbildungsnewsletter der Handwerkskammer zu Trier eingetragen: unknown@unknown.invalid Sie wollen den Ausbildungsnewsletter der Handwerkskammer nicht mehr erhalten? Newsletter abbestellen | |
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Handwerkskammer Trier Loebstraße 18 54292 Trier
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USt.-ID: DE232760962
Zuständige Aufsichtsbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Postfach 3269, 55022 Mainz
Die Handwerkskammer Trier ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Rudi Müller und den Hauptgeschäftsführer Axel Bettendorf vertreten.
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