Zur Webseitenansicht
 
   
  Handwerkskammer Trier 
   
 
   
 
 ©  
   
 
 
1. Überbrückungshilfe IV kann jetzt beantragt werden
2. Luxemburg zieht nach: 3G am Arbeitsplatz
3. Luxemburg: Entsendung von Azubis
4. So früh wie möglich potentielle Fachkräfte fördern!
5. Fit ins neue Jahr starten
6. Online-Handwerker-Stammtisch


 
   
 
 Betriebsnewsletter
 
 
 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

um eine optimale Darstellung des Betriebsnewsletters zu erzielen, aktivieren Sie bitte die HTML-Ansicht. Sollten aufgrund einer älteren Version Ihres Browsers oder E-Mail-Programms die Bilder nicht korrekt angezeigt werden, wechseln Sie bitte am oberen Seitenrand auf die Webseitenansicht.

Ihre Handwerkskammer Trier
 
 
   
 
Überbrückungshilfe IV kann jetzt beantragt werden
• Förderzeitraum Januar bis März 2022


• Programm ist weitestgehend deckungsgleich mit Überbrückungshilfe III Plus


Wesentliche Änderungen:


• Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem antragsberechtigen Fördermonat für Unternehmen mit Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 50 Prozent in Dezember 2021 und Januar 2022.


• Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent für Unternehmen, die von Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember 2021 mindestens 50 Prozent Umsatzrückgang verzeichneten.


• 90 Prozent Fixkostenerstattung für Unternehmen mit mehr als 70 Prozent Umsatzausfall.


• Anerkennung Umsatzeinbrüche im Januar 2022 durch freiwillige Schließungen, wenn durch angeordnete Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist.


• Förderung der Personalkosten für Kontrollen der Umsetzung der Zugangsbeschränkungen 2G oder 2G plus.


• Streichung der Zuschüsse zu Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.


• Anhebung der Beihilfegrenzen: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio. Euro).


Weitere Informationen: hier

 
 
   
   
   
   
 
Luxemburg zieht nach: 3G am Arbeitsplatz
• Einführung der 3G-Regelung für alle Selbstständigen und Arbeitnehmer
(auch entsandte)


• Ab 15. Januar, mindestens bis 28. Februar 2022


• Nachweise mitführen!


Weitere Informationen: hier

Ihre Ansprechpartnerin:


Michèle Schneider, Telefon 0651 207-107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de



 
 
   
   
   
   
 
Luxemburg: Entsendung von Azubis
• Azubis dürfen nach Luxemburg entsendet werden
(Achtung: Praktikanten NICHT!)


• Anpassung an luxemburgische Mindestausbildungsvergütung nicht (mehr) notwendig


• Empfehlung:


➜ Azubis bei der Entsendung im Online-System mitmelden
(Ausbildungsvertrag und A1 dort hochladen)
➜ oder zumindest Dokumente als Nachweis auf der Baustelle mitführen.


Informationen zur Entsendung nach Luxemburg: hier

Ihre Ansprechpartnerin:


Michèle Schneider, Telefon 0651 207-107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de



 
 
   
   
   
   
 
So früh wie möglich potenzielle Fachkräfte fördern!
Bundesweiter Kita-Wettbewerb startet wieder


Was?


• Kita-Kinder lernen das Handwerk kennen.


• Dabei sollen die Kinder selbst handwerklich aktiv werden.


• Die Kinder halten ihre Eindrücke in einem Riesenposter fest.


Wie?


• Gehen Sie aktiv auf die Kitas zu!


• Kita-Kinder und ihre Gruppenleitung besuchen Ihren Betrieb


• oder Sie besuchen die Kita


Einreichung der Riesenposter: bis zum 20. Mai


Mehr Infos und Wettbewerbsunterlagen: hier


Ihre Ansprechpartnerin:


Ruxandra Ciocoiu (Marketing Handwerk GmbH), Telefon 0241 8949318,
E-Mail: kita@marketinghandwerk.de

 
 
   
   
   
   
 
Fit ins neue Jahr starten!
Wann? 01.02. - 08.03.2022, jeden Dienstag von 18.30 - 19.30 Uhr


Was? Kostenfreier Online-Fitnesskurs in Kooperation mit der IKK Südwest und dem Verein FORUM junges Handwerk Trier e. V.


• Fitnessübungen mit der ehemaligen Handballspielerin Mégane Vallet


➜ Erhalt und Ausbau der allgemeinen Fitness


➜ Verbesserung des Herz-Kreislauf-Systems


➜ Kräftigung der Muskulatur


➜ Verbesserung der Koordination


Anmeldung bis 25.01.2022: nharig@hwk-trier.de


Ihr Ansprechpartner:


Christian Neuenfeldt, Telefon 0651 207-132, E-Mail: cneuenfeldt@hwk-trier.de

 
 
   
   
   
   
 
Online-Handwerker-Stammtisch
Warum es sich lohnt, mit Paketpreisen online zu gehen!


Wann? 20. Januar 2022, 17-19 Uhr


Was? Online-Veranstaltung zu folgenden Themen:


• Können Plattformen im Handwerk zu mehr Erfolg führen?


• Sollte man Paket- oder Komplettpreise online anbieten?


• Welchen Mehrwert hat das für mich und meine Kunden?


• Was wünschen meine Kunden?


Weitere Informationen und Anmeldung: hier


Ihr Ansprechpartner:


Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk, Handwerkskammer Dresden,
Telefon 0351 4640-457, E-Mail: digitalisierung@hwk-dresden.de

 
 
   
   
   
   
 
Korrektur zum Betriebsnewsletter vom 04. Januar:


Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie weiterhin ermäßigter Steuersatz von 7 % und nicht 9 %




 
 
   
   
   
 
 
Sie sind mit folgender E-Mail-Adresse für den Betriebsnewsletter der Handwerkskammer zu Trier eingetragen: unknown@unknown.invalid
Sie wollen den Betriebsnewsletter der Handwerkskammer nicht mehr erhalten?
Newsletter abbestellen
 
 
   
 
Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier
Telefon: 0651 207-0
Fax: 0651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
 
 
USt.-ID: DE232760962

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Postfach 3269, 55022 Mainz

Die Handwerkskammer Trier ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Rudi Müller und den Hauptgeschäftsführer Axel Bettendorf vertreten.

Alle Daten, Informationen und Inhalte des Betriebsnewsletters sind sorgfältig geprüft. Dennoch können Fehler, Unklarheiten oder unvollständige Angaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Handwerkskammer Trier übernimmt daher keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Betriebsnewsletters. Sie übernimmt keinerlei Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen des Betriebsnewsletters verursacht werden. Es sei denn, der Handwerkskammer Trier wird nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen. Die Nutzung dieser Mitteilungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Handwerkskammer Trier übernimmt keine durch die Nutzung entstehenden Schäden, insbesondere an Datenbeständen und an der Hard- und Software des Nutzers.

Im Betriebsnewsletter befinden sich Links zu anderen Internetauftritten. Die Handwerkskammer Trier hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten und ist daher für den Inhalt dieser Seiten nicht verantwortlich. Sie übernimmt keine Haftung für eventuell rechtswidrige Inhalte oder sonstige Rechtsverletzungen auf der Website fremder Anbieter. Sollten die verlinkten Seiten fremder Anbieter rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten, so distanziert sich die Handwerkskammer Trier ausdrücklich von diesen Inhalten.
 
 
Infoservice
Sie haben Fragen oder Anregungen zum Betriebsnewsletter der Handwerkskammer? Wir freuen uns über Ihr Feedback.

Bringen Sie Ihre Angaben auf den aktuellen Stand. Profildaten anpassen
 
 
 
© Handwerkskammer Trier