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 Betriebsnewsletter vom 19. Januar 2026

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Ihre Handwerkskammer Trier

 

© HWK: Constanze Knaack-Schweigstill

1. Kreislaufwirtschaft im Bauwesen

Fachgespräch, 11.2.2026, 13-17 Uhr, HWK Trier

Experten informieren Handwerksbetriebe über zukünftige Anforderungen im Bereich der Abfall- und Kreislaufwirtschaft und zeigen aktuelle Trends auf – mit Diskussion und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldefrist: 28. Januar. Mehr erfahren

 

2. E-Rechnung: Ihre Erfahrung zählt

ZDH-Umfrage im Handwerk

Die E-Rechnung hakt im Alltag? Ihre Erfahrung zählt! Der ZDH befragt Betriebe zu Nutzung und Problemen. Ihre Teilnahme hilft, Software praxisnah zu verbessern und dem Handwerk realistische Übergangsfristen zu sichern. Mehr erfahren

 

© pixabay.com

3. Mobilitätsumfrage: Ergebnisse liegen vor

Handlungsbedarf bei Erreichbarkeit von Handwerksbetrieben

Schlechte Anbindung, hoher Handlungsdruck: Die Mobilitätsumfrage 2025 von IHK und HWK Trier zeigt, wo Infrastruktur Betriebe ausbremst – von ÖPNV bis A1-Lückenschluss. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind in einer Broschüre veröffentlicht. Mehr erfahren

 

© Handwerkskammer

4. Erwerbsmigration: Informationspflicht „Faire Integration“

Seid dem 1. Januar 2026 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Drittstaatangehörige bei Anwerbung aus dem Ausland auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen.
Mehr erfahren

 

© pixabay

5. 7 % Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen

Steuerentlastung für Bäckereien, Metzgereien, Caterer & Co.

Ab 2026 gelten in der Gastronomie dauerhaft nur noch 7 % statt 19 % Umsatzsteuer. Das gilt für alle Speisen – unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, abgeholt oder geliefert werden. Die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin mit 19 % umsatzsteuerpflichtig. Ein ZDH-Leitfaden erklärt, wer profitiert und was zu beachten ist. Mehr erfahren

 

© pixabay.com

6. Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Bezugsdauer beschlossen

Neue Regelung seit 1. Januar in Kraft

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneut auf bis zu 24 Monate verlängert. Was das bedeutet und wie Betriebe die Zeit der Kurzarbeit nutzen können. Mehr erfahren

 

© amh-online.de

7. EU schützt jetzt regionale Handwerksprodukte

Regelung gilt seit 1. Dezember 2025

Seit Dezember 2025 können regionale Produktbezeichnungen aus dem Handwerk EU-weit geschützt werden. Wie das funktioniert und welche Vorteile es für Betriebe hat. Mehr erfahren

 

8. Erhöhung der Pendlerpauschale

Seit 1. Januar in Kraft

Die Entfernungspauschale beträgt ab 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Die bislang geltende Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer) entfällt. Die Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr bleibt unverändert.
Mehr erfahren

Impressum

Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier

Telefon: 0651 207-0
Fax: 0651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de

USt.-ID: DE232760962

Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Postfach 3269, 55022 Mainz

Die Handwerkskammer Trier ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Bernd Elsen und den Hauptgeschäftsführer Axel Bettendorf vertreten.

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