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 Betriebsnewsletter vom 18. November 2024

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Ihre Handwerkskammer Trier

1. Fluthilfe – Wiederaufbaufonds
2. Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancen für Betriebe
3. Künstliche Intelligenz – neuer Problemlöser im Handwerk
4. Tachographenpflicht im Handwerk

1. Fluthilfe – Wiederaufbaufonds

• Antragsfristen bis 30.06.2026 verlängert


• Keine weitere Fristverlängerung darüber hinaus möglich!


• Gilt für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz


Weitere Informationen: hier

2. Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancen für Betriebe

Informationsveranstaltung mit der Agentur für Arbeit


Wann? 27. November 2024, 17 - 18.30 Uhr


Was? Kostenlose Online-Veranstaltung


• Offene Lehrstellen und Arbeitsplätze besetzen


Weitere Informationen und Anmeldung bis zum 26. November: hier


Ihre Ansprechpartnerin


Irene Schikowski, Telefon 0651 207-108, E-Mail ischikowski@hwk-trier.de

3. Künstliche Intelligenz – neuer Problemlöser im Handwerk

Kostenloses Onlineseminar: Lernen Sie das Potenzial von KI und die neusten KI-Tools kennen!


Wann? März 2025 – März 2026


Was? 12-monatige Digitalisierungswerkstatt des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk


• Potenzial von KI für den eigenen Betrieb erkennen und passende KI-Tools identifizieren


• Umsetzung eines eigenen KI-Projekts im Betrieb
➔ z. B. KI-Anrufbeantworter, intelligente Website-Chatbots, automatische Qualitätsprüfungen im Bau und bei der Fertigung
➔ unterstützt von KI-Trainern und Digitalisierungsexperten
➔ individuell begleitet von einem HWK- Berater
➔ Wie viel Zeit Sie wann in das KI-Projekt investieren, liegt bei Ihnen.


Weitere Informationen und Anmeldung: hier


Ihr Ansprechpartner


Matthias Imdahl (Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk), Telefon 0157 8062-9991, E-Mail: mimdahl@zwh.de

4. Tachographenpflicht im Handwerk

Fristen und Umrüstpflichten für grenzüberschreitende Transporte


• Tachographenpflicht ab 3,5 t zGM: Fahrzeuge über 3,5 t benötigen einen Tachographen.


• Alte Tachographen müssen bis 31.Dezember 2024 umgerüstet werden.


• Neuregelung ab 2026: Ab 2026 gilt die Tachographenpflicht ab 2,5 t.


Weitere Informationen: hier


Ihr Ansprechpartner


Dr. Carsten Benke (Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.,
Telefon 030 206 19-264, dr.benke@zdh.de

Impressum

Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier

Telefon: 0651 207-0
Fax: 0651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de

USt.-ID: DE232760962

Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Postfach 3269, 55022 Mainz

Die Handwerkskammer Trier ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten Bernd Elsen und den Hauptgeschäftsführer Axel Bettendorf vertreten.

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