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Ausbildungsvergütung nach Luxemburg entsendeter Lehrlinge aus deutschen Betrieben
Laut Mitteilung der ITM Luxemburg gilt seit Oktober 2021 für Minderjährige in deutschen Lehrverhältnissen, die auf Baustellen in Luxemburg arbeiten, nicht mehr die luxemburgische Ausbildungsvergütung. Es bleibt bei der regulären deutschen Vergütung. Die Entsendung muss dennoch auch gemacht werden.

Volljährige
Auszubildende erhalten den sozialen Mindestlohn in Höhe von 13,046 Euro pro Stunde. Es gibt für deutsche Betriebe keinen Ausgleich vom luxemburgischen Staat.


Ihre Ansprechpartnerin: Petra Kollmann, Tel.: 0651 207-232, E-Mail: pkollmann@hwk-trier.de



 
 
   
   
   
   
 
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Fest
Sehr geehrte Betriebsinhaber und -inhaberinnen,
ein sehr besonderes Jahr neigt sich dem Ende. Wir alle hatten so viel Hoffnung, dass 2021 uns wieder mehr Freiheiten und weniger Sorgen bringen würde. Die Enttäuschung darüber, dass auch Ende 2021 noch nicht "alles wieder gut" ist, wiegt bei vielen Menschen schwer.
Lassen Sie uns trotz allem nach vorne blicken und uns über Kleinigkeiten freuen. Erhalten Sie sich Ihren Optimismus und tragen Sie diesen in Ihr Umfeld. Zumindest wünsche ich mir das.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen Advent und ein gesegnetes Weihnachtsfest. Bleiben Sie optimistisch (und gesund natürlich)!


Ihre Ansprechpartnerin: Petra Kollmann, Tel.: 0651 207-232, E-Mail: pkollmann@hwk-trier.de



 
 
   
   
   
   
 
So machen Sie Ihre Azubis glücklich
Nur ein glücklicher/zufriedener Azubi ist auch ein guter Azubi. Mit diesen 5 Tipps sorgen Sie dafür, dass Ihre Lehrlinge gern zur Arbeit kommen:
https://www.handwerk.com/5-tipps-so-machen-sie-ihre-azubis-gluecklich


 
 
   
   
   
 
 
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Loebstraße 18
54292 Trier
Telefon: 0651 207-0
Fax: 0651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
 
 
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Postfach 3269, 55022 Mainz

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